Strafrecht / Strafverteidigung / Opfervertretung

 

Gerade im Bereich des Strafrechtes ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes / Strafverteidigers von wesentlicher Bedeutung. Verständigen Sie uns, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Eine sogenannte Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei ohne Ihren Anwalt kann erheblich nachteilige Folgen für Sie haben. Sie haben als Beschuldigte/r das Recht Ihren Anwalt beizuziehen, Sie haben auch das Recht zu schweigen. Rechtsanwalt Dr. Hans-Moritz Pott ist auf Strafverteidigung spezialisiert. Wir vertreten jedoch auch Opfer einer Straftat, die wesentliche Rechte haben. Wir kennen sie und nehmen sie für Sie wahr.

Verwaltungsrecht / Verwaltungsstrafrecht

 

Zum Verwaltungsrecht, das einen wichtigen Teil des öffentlichen Rechtes bildet, gehören beispielsweise das Baurecht, das Wasserrecht, das Gewerberecht, das Vereinsrecht, das Grundverkehrsrecht, das Raumordnungsrecht, das Naturschutzrecht, Jagdrecht, etc. In all diesen Bereichen beraten wir Sie gerne, insbesondere auch in einem allfälligen Verwaltungsstrafverfahren vor den Behörden, bzw. Gerichten.

Allgemeines Zivilrecht / Schadenersatzrecht / Gewährleistungsrecht

Das Recht ist eine Chance - nutzen wir sie

Wir wissen, welche Ansprüche Sie erfolgreich durchsetzen können bzw. wie unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden können. Zunächst versuchen wir eine möglichst optimale außergerichtliche Lösung zu finden, ist dies nicht möglich, ist eine genaue Prozessvorbereitung und Prozessbegleitung von wesentlicher Bedeutung. Die Kanzlei ist insbesondere spezialisiert auf Verkehrsunfälle. Gerade hier ist eine genaue Rekonstruktion des Unfalles, meist vor Ort, notwendig. Wir wissen worauf es ankommt und stellen die richtigen Fragen.

Sportrecht / Schiunfälle / Kletterunfälle

 

Unfälle, die im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten, wie etwa dem Schifahren, Schitourengehen, Klettern oder Mountainbiken im Zusammenhang stehen, häufen sich. Auch hier ist es notwendig, über spezielle Kenntnisse im Zusammenhang mit diesen Rechtsmaterien zu verfügen. Wir beraten Sie insbesondere darüber, was konkret nach einem Unfall zu tun ist, wie Sie sich zu verhalten haben und welche Ansprüche allenfalls geltend zu machen sind. Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie selbst aus einem solchen Unfall in Anspruch genommen werden.

Vertragsrecht

 

Gerade aufgrund unser Erfahrung aus zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen in Folge unüberlegter oder ungenauer vertraglicher Regelungen, achten wir bei der Vertragserrichtung auf vollständige und zweckmäßige Regelungen, um Streitigkeiten aus einem Vertrag jedenfalls zu vermeiden. Wir errichten für Sie Mietverträge, Kaufverträge, Schenkungs- und Übergabsverträge, Bauträgerverträge samt Wohnungseigentumsverträgen, etc. Als Mitglieder des bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer eingerichteten Treuhandbuches ist die treuhändige Abwicklung sämtlicher Liegenschaftstransaktionen eine Selbstverständlichkeit. Elektronische Einsichtnahme in das Grundbuch ist jederzeit möglich. Im Rahmen der Errichtung von Verträgen übernehmen wir natürlich auch die Durchführung der Selbstberechnung der Grunderwerbs- und Immobilienertragssteuer. Natürlich beraten wir Sie auch gerne hinsichtlich bereits erstellter Verträge.

Familienrecht / Obsorge

 

Auseinandersetzungen in der Familie, die auch vor Gericht ausgetragen werden, häufen sich. Wir begleiten Sie gerne in solchen oft belastenden Verfahren. Mit der notwendigen Behutsamkeit unterstützen wir Sie in allfälligen Unterhalts- und Obsorgeverfahren. Gerade im sogenannten Obsorgeverfahren gelingt es uns fast immer sinnvolle Lösungen, die vor allem dem Kindeswohl entsprechen, für unsere Mandanten zu erreichen.

Erbrecht / Errichtung von letztwilligen Verfügungen / Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen

Beim Erben und bei der Jagd zeigen sich die wahren Charaktere

Erbrechtliche Auseinandersetzungen belasten enorm. Um solche zu vermeiden, ist es notwendig, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über seinen Nachlass zu machen. Wir helfen Ihnen dabei letztwillige Verfügungen (Testament, Erbvertrag) exakt auszuformulieren. Sämtliche letztwillige Verfügungen werden im Testamentsverzeichnis registriert, wodurch gewährleistet wird, dass diese für den Fall des Todes sofort vom jeweiligen zuständigen Notar als Gerichtskommissär eruiert werden können. Sollte es zu gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen kommen, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Gerade die Erfahrung in erbrechtlichen Streitigkeiten zeigt uns, worauf es bei der Testamentserrichtung ankommt. Seit einiger Zeit ermöglicht es das Gesetz auch, sogenannte Vorsorgevollmachten, sowie Patientenverfügungen zu errichten. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits vor dem allfälligen Verlust der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigte / Bevollmächtigter für Sie entscheiden und Sie vertreten kann. Dies erübrigt oft eine Sachwalterbestellung. Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen vorweg ablehnen. Diese Erklärung soll lediglich für den Fall gelten, dass Sie sich als Patient nicht mehr wirksam äußern können, sei es weil Sie nicht mehr reden oder sonst nicht mehr kommunizieren können, sei es weil Sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen. Wir beraten Sie über die verschiedenen Varianten einer Patientenverfügung und errichten diese für Sie.

Eherecht / Vorbereitung einv. Scheidungen / streitige Scheidungen

Wir machen Ihre Scheidung schöner als Ihre Hochzeit

Eine Scheidung kann im Einvernehmen erfolgen, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Folgen der Scheidung einigen können. Ist eine solche Einigung jedoch nicht zu erzielen, ist es notwendig einen Prozess zu führen. Oft sind es die vorschnellen einvernehmlichen Scheidungen, die ohne Beiziehung eines Rechtsanwaltes eine Menge von Problemen nach der Scheidung mit sich bringen. Gerade eine einvernehmliche Scheidung bedarf einer fundierten rechtlichen Beratung, sowie vertraglichen Vereinbarung, um Sie vor Rechtsnachteilen zu schützen. Hier spielt etwa die Aufteilung des Vermögens und allfälliger Schulden, die Obsorge und der Unterhalt betreffend die Kinder, aber auch der Ehegattenunterhalt eine wesentliche Rolle. Mit unserer Unterstützung gelingt es auch oft, Verfahren letztlich einvernehmlich zu beenden, um Sie vor einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewahren.

Arbeitsrecht- und Sozialrecht

Recht muss Recht bleiben

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes. Dabei gehören folgende Angelegenheiten zu unseren Beratungstätigkeiten: Gestaltung von Dienstverträgen, Werkverträgen, Geschäftsführerverträgen, Geltendmachung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension etc. Wir übernehmen die Vertretung in Arbeitsgerichtsprozessen vor dem Arbeits- und Sozialgericht und können auf eine langjährige Erfahrung, vor allem bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, zurückblicken. Unser besonderes Augenmerk liegt nicht nur auf der sich ständig ändernden Rechtslage, sondern auch auf der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und können wir aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrung auch schon vorausschauend unsere Klienten beraten.

Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsgründungen

 

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen bzw. Ihr Vorhaben spielt eine wesentliche Rolle. Wir beraten Sie ausführlich bei der Wahl der rechtlich zweckmäßigsten Gesellschaftsform, sei es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft. Die Errichtung von Gesellschaftsverträgen samt Durchführung im Firmenbuch gehört ebenfalls zu unserem Aufgabenbereich. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern kommen, zur Kündigung, Liquidation oder ähnlichem, vertreten wir Sie selbstverständlich vor den entsprechenden Gerichten.

Jagdrecht / Forstrecht / Agrarrecht

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Als leidenschaftlicher Jäger und Eigentümer eines Forstgutes ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Moritz Pott sowohl mit jagdrechtlichen, agrarrechtlichen und forstrechtlichen Belangen bestens vertraut. Gerade die Praxisbezogenheit ermöglicht es uns Sie hier bestmöglich zu vertreten.

Wohnungseigentumsrecht / Mietrecht / Errichtung von Mietverträgen

 

Gerade im Bereich des Wohnungseigentumsrechtes kommt es häufig zu rechtlichen Fragen, die es zu klären gilt. Wir vertreten Hausverwaltungen, aber auch einzelne Wohnungseigentümer. Im Bereich des Mietrechtes stehen wir Ihnen selbstverständlich bei der Errichtung von Mietverträgen samt Vergebührung, bei der rechtlichen Überprüfung von Mietverträgen, aber auch wiederum bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sei es Kündigungs- oder Räumungsverfahren, zur Verfügung.

Mediation

 

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktregelung, bei der eine neutrale Mediatorin / Mediator die Parteien bei der Entwicklung eigener Lösungen unterstützt. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf die Berücksichtigung der Interessen aller Konfliktparteien, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Dabei führt die Mediatorin / Mediator durch den Prozess und moderiert diesen - die Lösungsfindung erfolgt aber durch die Konfliktparteien selbst. Es bedarf zumeist mehrerer Verhandlungen zwischen den Parteien in Anwesenheit einer Vermittlerin / eines Vermittlers und ist Ziel der Mediation die Lösung des Konfliktes durch eine dauerhafte Einigung. Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren sind meist die kürzere Verfahrensdauer und die geringeren Kosten. Die Anwendungsbereiche der Mediation umfassen Scheidung, Trennung, Obsorgekonflikte, Auseinandersetzungen in der Familie, sowie Grenz- und Nachbarschaftskonflikte.

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